- Taschengeld
- Sackgeld (schweiz.)
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Ta|schen|geld ['taʃn̩gɛlt], das; -[e]s, Taschengelder ['taʃn̩gɛldɐ]:kleinerer Geldbetrag, der jmdm., der sonst keine Einkünfte hat (besonders einem Kind), regelmäßig gegeben wird:viele Kinder bekommen ihr erstes Taschengeld, wenn sie sechs Jahre alt sind.* * *
Tạ|schen|geld 〈n. 12; unz.〉 regelmäßig gezahlte Geldsumme für kleine persönliche Ausgaben (besonders für Kinder, Jugendliche); Sy 〈schweiz.〉 Sackgeld ● wöchentlich, monatlich \Taschengeld bekommen* * *
Tạ|schen|geld, das:kleinerer Geldbetrag, der jmdm., der selbst kein eigenes Geld hat (bes. einem Kind) regelmäßig gegeben wird:das Kind bekommt 10 Euro T.* * *
Taschengeld,der einem minderjährigen Kind zumeist von seinen Eltern oder Großeltern gezahlte Geldbetrag, über den das Kind selbstständig verfügen darf. Das Taschengeld ist v. a. für kleine tägliche Ausgaben gedacht und soll die Heranwachsenden in den selbstständigen Umgang mit Geld einführen. Geht der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkte Minderjährige Verpflichtungen ein, die er ausschließlich mit Mitteln seines Taschengelds erfüllen kann, so sind die entsprechenden Verträge gültig (§ 110 BGB, »Taschengeldparagraph«, analog § 151 Absatz 3 österreichisches ABGB, Art. 323 schweizerisches ZGB).Ein Anspruch auf Taschengeld zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse steht jedem Ehegatten als Teil des Familienunterhalts (§§ 1360, 1360 a BGB) gegen den anderen Ehegatten zu. Im Falle der Haushaltsführungsehe ist das Taschengeld im Haushaltsgeld enthalten, andernfalls hat der nicht verdienende Gatte einen entsprechenden Anspruch. - Im Sozialbereich ist Taschengeld ein geringer Barbetrag, der Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen zur persönlichen Verfügung gestellt wird.* * *
Tạ|schen|geld, das: kleinerer Geldbetrag, der jmdm., der selbst kein eigenes Geld hat (bes. einem Kind) regelmäßig gegeben wird: das Kind bekommt 10 Mark T.; Ü was er dabei verdient, ist nur ein T. (ugs.; ist nur wenig).
Universal-Lexikon. 2012.